Beherbergungsvertrag/ AGB

(Auszug aus dem Deutschen Beherbergungsvertrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Deutscher Ferienhausanbieter)

1.    Abschluss des Vertrages
Mit der Annahme des Angebotes bietet der Feriengast den Eigentümern des Ferienhauses Silberstern am See, Maik und Christina Stöber (nachfolgend MCS genannt), den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Annahme kann mündlich (persönlich oder per Telefon), sowie schriftlich (per E- mail an info@ferienhaus-silberstern.de) erfolgen. MCS wird die Annahme durch eine schriftliche (E- mail) oder mündliche (persönlich oder per Telefon) Bestätigung erklären. Die Unterschrift auf dem Mietvertrag gilt nur als formelle Ergänzung für beide Seiten zur Verfügungsstellung von Informationen, insbesondere bezüglich der Zahlungsmodalitäten.

2.    Bezahlung
2.1 Mit dem Abschluss des Vertrages wird nach Erhalt des Mietvertrages eine Anzahlung von 25% des Preises fällig. Diese ist mit Unterschrift Mietvertrag zu zahlen. Der gesamte Preis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 40 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt des Mietvertrages zur Zahlung fällig.  
Ohne vollständige Bezahlung des Preises, besteht keinerlei Anspruch des Feriengastes und keine Leistungspflicht von MCS.
2.2 Bitte beachten Sie, dass in Deutschland Kurtaxe bezahlt werden muss. Diese richtet sich nach den regionalen Bestimmungen und wird vom Feriengast in bar bei Anreise bezahlt.
Winterberg: Kurbeitrag ab 16 Jahren/ pro Person/ Übernachtung (1,95€)
2.3 Vor Mietantritt zahlt der Feriengast an MCS, die im Mietvertrag aufgeführte Kaution als Sicherheit mit der Mietsumme im Voraus. Der Kautionsbetrag, oder Restbetrag (bei Schäden im Haus), wird innerhalb 1 Woche nach Abreise an den Gast zurück überwiesen.  
2.4 Die Kosten für die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten und werden mit der Mietsumme im Voraus gezahlt.
2.5 Bettwäsche und Handtücher sind einmalig pro Person im Mietpreis enthalten.

3.    Das Ferienhaus
3.1 Das von dem Kunden gebuchte Ferienhaus Silberstern am See, steht im Eigentum von Maik und Christina Stöber.
3.2 Das Ferienhaus darf höchstens mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben die Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen, bzw. die überzähligen Personen in Rechnung zu stellen.
3.3 An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Ferienhaus steht dem Feriengast in der Regel ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Ferienhaus, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein.
3.4 Das Mitführen von Haustieren ist nicht erlaubt.
3.5 Das Ferienhaus Silberstern am See ist ein Nichtraucherhaus. Bitte respektieren Sie das Rauchverbot im gesamten Ferienhaus, danke!
3.6 Wir behalten uns vor, bei Minderbelegung, nicht gebrauchte Räume verschlossen zu halten.

4.    Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von MCS, die auf der Homepage (www.ferienhaus-silberstern.de) zum Zeitpunkt der Bestätigung enthalten ist, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Mietvertrag.

5.    Änderung der Leistung
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von MCS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.
5.2 Es ist nicht gestattet, für weitere Gäste, einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder Zelte auf unserem Grundstück aufzuschlagen und diese Bewohner tagsüber und nachts im Ferienhaus verweilen zu lassen.
5.3 MCS ist verpflichtet, den Feriengast über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Feriengast vom Vertrag zurücktreten.

6.    Rücktritt durch den Feriengast
Der Feriengast kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber MCS von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Feriengast von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann MCS Ersatz für die von MCS getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für MCS`s Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Feriengastes:
6.1 Bis zum 70. Tag vor Anreise 0% des Mietpreises, jedoch wir die Storno- Bearbeitungsgebühr von 35,00 € erhoben.
6.2 Ab dem 69. Tag bis 35. Tag vor Anreise 20% des Mietpreises
6.3 Ab dem 34. Tag bis zum 20. Tag vor der Anreise 50% des Mietpreises
6.4 Ab dem 19. Tag bis zum 7. Tag vor Anreise 80%  des Mietpreises  
6.5 Ab dem 6. Tag bis zum Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Mietpreises
6.6 Die Kaution ist von dieser Regelung unberührt und wird bei Rücktritt in voller Höhe erstattet
6.7 Bei einer Stornierung aufgrund von Corona- Beschränkungen und Beherbergungs- und Reiseverboten wird keine Stornogebühr fällig. Auch eine Umbuchung ist dann kostenlos möglich.
6.8 Erfolgt die Buchung sehr kurzfristig, ab 10 Tage vor dem Anreisedatum, beträgt die Stornogebühr 10% des Mietpreises.
6.9 Bei einer Stornierung, egal aus welchem Grund und zu welcher Zeit, wird pauschal eine Storno - Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € erhoben!
6.10 Umbuchungsoptionen sind unter Umständen möglich. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

7.    Rücktritt und Kündigung durch MCS
In folgenden Fällen kann MCS vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Feriengast oder eine ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch die Eigentümer nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt.
7.2 Nach Mahnung: Wenn der Feriengast entgegen Ziffer 2. dieses Beherbergungsvertrages seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,  wird MCS ihm eine Mahnung mit Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann MCS berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gilt der komplette Mietvertrag als geschuldet und kann eingeklagt werden. 

8.    Haftung und Gewährleistung
8.1 MCS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
8.1.1Die gewissenhafte Vorbereitung
8.1.2Die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses
8.1.3Die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes
8.2 Die Gewährleistung von MCS:
8.2.1 Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung  des Ferienhausaufenthaltes kann der Feriengast eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen (Minderung). Ein Anspruch auf Minderung tritt nicht ein, wenn es der Feriengast unterlässt, den Mangel umgehend anzuzeigen.
8.2.2 Kündigung: Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet MCS innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so kann der Feriengast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienhausmietvertrag kündigen. Die Kündigung sollte im Interesse des Feriengastes und aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.
8.3 Der Feriengast haftet für die von ihm angerichteten Schäden im und am Ferienhaus und der zugehörigen Außenanlage. Außerdem ist MCS berechtigt, grobe Verschmutzung oder sonstigen Mehraufwand bei der Endreinigung, durch Verschulden des Feriengastes, von der Kaution abzuziehen. Infoblätter mit der Handhabung des Ferienhauses liegen aus und sind zu befolgen.

9.    Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Arnsberg, Landkreis HSK, als vereinbart.

Stand September 2021